Wöchentlich immer Mittwochs
Hauptuntersuchung
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen,
den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue
Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).